In guten Händen, wenn es alleine nicht geht

Gesetzlicher Betreuer Reutlingen - Josef Höge

- Gesetzliche Betreuung ist Vertrauenssache und seit 2001 mein Handwerk

Gesetzlicher Betreuer für Reutlingen, Tübingen, Esslingen, Stuttgart

Wenn Menschen körperlich oder geistig nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln, kümmert sich der gesetzliche Betreuer um diese Aufgaben. Der gesetzliche Betreuer trifft Entscheidungen zum Wohl der betreuten Person, übernimmt Behördengänge und kümmert sich unter anderem um Wohnungsangelegenheiten, Finanzen oder die Gesundheitsvorsorge. 

Josef Höge ist Diplom-Psychologe und Diplom-Betriebswirt. Seit über 15 Jahren ist er selbstständig als gesetzlicher Betreuer.

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Wirtschaftliche & Juristische Kompetenz

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Professioneller & Vertrauensvoller Umgang mit Menschen

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Langjährige Erfahrung als Gesetzlicher Betreuer

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Aufgaben des gesetzlichen Betreuers

Verwaltung von Vermögensangelegenheiten

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Dies kann die Verwaltung von Bankkonten, die Zahlung von Rechnungen, die Organisation von Finanzangelegenheiten und die Vermögenssicherung umfassen.

Korrespondenz mit Behörden

Icon Korrespondenz

Der Betreuer kann Anträge auf Sozialleistungen, Pflegegeld oder andere staatliche Unterstützungen im Namen des Betreuten stellen und die entsprechende Korrespondenz mit Behörden führen.

Absicherung der Gesundheitsfürsorge

Icon Gesundheitsfürsorge

Dies beinhaltet die Organisation von Arztbesuchen, medizinischen Behandlungen, Therapien und die Kommunikation mit medizinischem Personal im Interesse des Betreuten.

Regelung von Wohnungsangelegenheiten

Icon Mietangelegenheiten

Dazu gehören Mietangelegenheiten, die Organisation von Miet- und Nebenkostenzahlungen oder die Anpassung der Wohnsituation an die Bedürfnisse des Betreuten.

Übernahme Persönlicher Betreuung

Icon Persönliche Betreuung

Ein Betreuer kann auch bei persönlichen Angelegenheiten wie der Organisation von Freizeitaktivitäten, der Pflege sozialer Kontakte und der Sicherstellung des Wohlbefindens des Betreuten unterstützen.

Treffen rechtlicher Entscheidungen

Icon Vertrag

Der Betreuer kann im Namen des Betreuten Entscheidungen treffen, die rechtlich relevant sind, etwa wenn es um Verträge, Genehmigungen oder andere rechtliche Angelegenheiten geht.


Ein gesetzlicher Betreuer soll diese Aufgaben für einen Angehörigen, einen Klienten oder für Sie in Zukunft übernehmen?

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Ihr gesetzlicher Betreuer Josef Höge


Portrait von Berufsbetreuer Josef Höge

Seit 2001 gesetzlicher Berufsbetreuer.

Diplom-Psychologe und Diplom-Betriebswirt.

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer.

Zusätzliche Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch

Langjährige Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik, in der Suchttherapie und im Bereich der Kinder-, Jugend- und Sozialpsychiatrie.

Josef Höge vereint die Fähigkeiten, die bei der gesetzlichen Betreuung besonders gefragt sind: Wirtschaftliches und rechtliches Verständnis auf der einen Seite und Fürsorge sowie Empathie im Umgang mit Menschen auf der anderen.   

"Ich übe diesen Beruf seit vielen Jahren mit Leidenschaft aus. Für mich steht dabei das Wohl meiner Klienten im Mittelpunkt und wird auch immer die Basis für Entscheidungen sein, die ich auf Grund meiner Rolle für sie treffen werde."

Josef Höge

Diplom-Psychologe & gesetzlicher Betreuer


Betreuungsbüro Höge in Reutlingen


Büroanschrift (keine Post):
Im Dorf 22
72770 Reutlingen.

Postanschrift:
Bruckäckerweg 55-3
72770 Reutlingen.

Im Büro können Sie mich kennenlernen und mit mir über den Versorgungsfall sprechen.
Von hier aus übernehme ich die meisten Aufgaben im Namen meiner Klienten.

Alternativ zu Vor-Ort-Terminen, haben Sie auch die Möglichkeit online via Videokonferenz mit mir zu sprechen. 


Häufige Fragen zur gesetzlichen Betreuung


Wann wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt?

Wenn aufgrund einer psychischen Krankheit, oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder Teilweise nicht besorgen kann, so kann ein Betreuer, entweder auf seinen Antrag oder von Amtswegen, bestellt werden. Dies geschieht in der Regel durch das Betreuungsgericht, mit Ausnahme des Württembergischen Teils von Baden-Württemberg, hier ist für die Bestellung eines Betreuers der Notar zuständig.

Was sind die Pflichten eines gesetzlichen Betreuers?

Ein gesetzlicher Betreuer hat eine besondere Vertrauensstellung. Er soll immer nur dann für Betreute entscheiden, wenn diese nicht selbst entscheiden können. Dafür ist eine zuverlässige Einschätzung des Betreuten notwendig. Der Gesetzliche Betreuer muss im Grundsatz so entscheiden wie der Betreute selbst entscheiden würde, wenn er selbst entscheiden könnte, außer um eine erhebliche Gefahr abzuwenden, die nicht anders abzuwenden ist.

Wie wird der gesetzliche Betreuer ausgewählt?

Die Auswahl des Betreuers ist von entscheidender Bedeutung. Vieles spricht dafür sich für einen unabhängigen Betreuer, einen sog. Berufsbetreuer, zu entscheiden. Ein Berufsbetreuer ist neutral, frei von verwandtschaftlichen Zwängen und kann bei Unklarheiten und Unstimmigkeiten unter den Angehörigen sachlich und kompetent vermitteln. Es geht nicht nur darum den betreuten Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu Unterstützen, sondern auch für ein geordnetes Sozialgefüge zu sorgen.

Was ist der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Betreuer und einem gesetzlichen Berufsbetreuer

Berufsbetreuer ist kein Ausbildungsberuf. Der Unterschied zum einfachen Betreuer liegt im Wesentlichen darin, dass ein Berufsbetreuer von der Ausbildung her, z.B. Rechtsanwalt, Psychologe oder Betriebswirt, geeignet ist Entscheidungen, für der ihm anvertrauten Person, zu dessen Wohl zu treffen. Ein Berufsbetreuer übt diese Tätigkeit als Gewerbe gegen Entgelt aus. Josef Höge ist Berufsbetreuer.

Für welche Personen ist die gesetzliche Betreuung?

Eine gesetzliche Betreuung kann für Personen eingerichtet werden, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten angemessen zu regeln und auch niemanden haben, der in ihrem Namen handeln kann, beispielsweise im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Häufig erfolgt die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für ältere Menschen, die an Demenz leiden oder geistig behindert sind.

Gilt die gesetzliche Betreuung für alle Bereiche?

Die gesetzliche Betreuung kann entweder für spezifische Aufgabenbereiche oder für sämtliche Lebensbereiche eingerichtet werden. Das Betreuungsgericht trifft diese Entscheidung nach einer sorgfältigen Abwägung der individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten. Durch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung verliert die betroffene Person nicht ihre Geschäftsfähigkeit und kann weiterhin rechtsgültige Verträge abschließen.

Wer kann einen Antrag auf gesetzliche Betreuung stellen?

Ein Antrag auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung kann sowohl vom Betroffenen selbst als auch von Dritten gestellt werden. Dieser Antrag ist beim örtlich zuständigen Amtsgericht zu stellen und sollte wesentliche Informationen über die betroffene Person sowie die persönlichen Umstände und die Notwendigkeit der Betreuung enthalten. Das Betreuungsgericht führt weitere Untersuchungen durch, holt ein psychiatrisches Gutachten ein und hört die betroffene Person persönlich an.


Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und informieren Sie sich zur gesetzlichen Betreuung

Portrait von Berufsbetreuer Josef Höge

Gesetzliche Betreuung ist Vertrauenssache

Es ist klug, sich um die gesetzliche Betreuung zu kümmern, bevor diese in Anspruch genommen werden muss.
Egal, ob Sie für sich selbst, einen Angehörigen oder eine betreute Person vorsorgen wollen: Gesetzliche Betreuung bleibt Vertrauenssache.   

Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich zu vergewissern, im Fall der Fälle in guten Händen zu sein.
Klären Sie vorab, was Ihnen wichtig ist und verlassen Sie sich darauf, dass später in Ihrem Interesse gehandelt wird.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und zu beraten.

Ihr

Josef Höge

Diplom-Psychologe & gesetzlicher Betreuer

Bruckäckerweg 55-3 | 72770 Reutlingen

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